Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08/2026 · SELFIE Terminal, 65399 Kiedrich
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge über die Überlassung des SELFIE Terminals und des zugehörigen Zubehörs zwischen SELFIE Terminal, Inhaber Markus Braun, An der Ankermühle 3a, 65399 Kiedrich (nachfolgend „Vermieter") und dem Mieter.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Mieters werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(3) Textform im Sinne dieser Bedingungen ist insbesondere E-Mail.
(4) Als Werktage gelten Montag bis Samstag mit Ausnahme gesetzlicher Feiertage am Sitz des Vermieters.
§ 2 Mietgegenstand
(1) Der Vermieter vermietet Fotoboxen („SELFIE Terminal") in verschiedenen Konfigurationen. Der konkrete Umfang – Paket und gebuchte Optionen – ergibt sich aus der Auftragsbestätigung.
(2) Diese Bedingungen gelten auch für optional zubuchbares Zubehör. Ausgenommen sind Verbrauchsmaterialien sowie Props und Accessoires, die dem Mieter verkauft und nicht vermietet werden.
(3) Der Vermieter darf den Mietgegenstand durch ein gleichwertiges Gerät ersetzen, sofern dies für den Mieter zumutbar ist und der vereinbarte Leistungsumfang erhalten bleibt.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags
(1) Die Darstellung der Pakete und Preise auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Mit einer Buchungsanfrage über das Anfrageformular, per E-Mail oder telefonisch gibt der Mieter noch keine bindende Erklärung ab. Der Vermieter prüft die Verfügbarkeit für den angefragten Termin und übermittelt dem Mieter ein Angebot in Textform.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter dieses Angebot in Textform bestätigt. Der Vermieter versendet daraufhin eine Auftragsbestätigung.
§ 4 Mietzeit
(1) Die Mietzeit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Sie wird nach Miettagen bemessen; ein Miettag umfasst den vereinbarten Veranstaltungstag.
(2) Innerhalb der Mietzeit besteht kein Zeitlimit für die Nutzung des Terminals und keine Begrenzung der Aufnahmen oder – bei gebuchtem Drucker – der Ausdrucke.
(3) Verzögert sich die Rückgabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, bleibt der Anspruch des Vermieters auf die vereinbarte Miete unberührt. Ergänzend gilt § 7 Abs. 4.
§ 5 Übergabe: Abholung oder Lieferung
(1) Selbstabholung (Standard): Der Mieter holt den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Sitz des Vermieters in 65399 Kiedrich ab und bringt ihn dorthin zurück. Abhol- und Rückgabezeitpunkt werden bei Vertragsschluss vereinbart.
(2) Lieferung und Aufbau (Option): Auf Wunsch liefert der Vermieter den Mietgegenstand zum Veranstaltungsort, baut ihn auf und holt ihn nach der Veranstaltung wieder ab. Die Option ist im Umkreis von 25 km um Kiedrich zum ausgewiesenen Preis buchbar; für weitere Entfernungen wird der Aufwand gesondert vereinbart.
(3) Bei gebuchter Lieferung stellt der Mieter sicher, dass der Aufstellort zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich ist, eine geeignete Stellfläche von etwa einem Quadratmeter auf festem, ebenem Untergrund sowie ein regulärer 230-V-Stromanschluss in erreichbarer Nähe zur Verfügung stehen. Der Aufstellort muss wettergeschützt sein.
(4) Kann die Lieferung oder Abholung aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen – etwa weil der Aufstellort nicht zugänglich ist oder die Voraussetzungen nach Absatz 3 nicht vorliegen –, trägt der Mieter die dadurch entstehenden Mehrkosten. Der Anspruch auf die vereinbarte Miete bleibt bestehen.
(5) Ein Versand des Mietgegenstands per Paket- oder Speditionsdienst findet nicht statt.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Maßgeblich sind die Preise der Auftragsbestätigung.
(2) Der Mietpreis errechnet sich aus dem Paketpreis je Miettag zuzüglich der gewählten Optionen; die Optionen werden unabhängig von der Mietdauer einmalig berechnet. Eine persönliche Betreuung vor Ort wird nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
(3) Der Preisrechner auf der Website dient der Orientierung und stellt kein verbindliches Angebot dar.
(4) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang fällig, spätestens jedoch vier Kalendertage vor Beginn der Mietzeit. Der Vermieter kann die Übergabe des Mietgegenstands von der vollständigen Zahlung abhängig machen.
(5) Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 7 Pflichten des Mieters
(1) Der Mieter behandelt den Mietgegenstand sorgfältig und bestimmungsgemäß und beachtet die übergebene Bedienungsanleitung. Der Mietgegenstand ist ausschließlich in geschlossenen Räumen oder wettergeschützt zu betreiben.
(2) Der Mieter darf den Mietgegenstand weder Dritten überlassen noch weitervermieten, verändern, öffnen oder Beschriftungen entfernen.
(3) Der Mieter sorgt während der Veranstaltung dafür, dass der Mietgegenstand vor Beschädigung, Diebstahl und übermäßiger Beanspruchung geschützt ist. Bei Selbstabholung trägt er zusätzlich die Verantwortung für einen sachgerechten Transport.
(4) Gibt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, schuldet er für jeden angefangenen weiteren Tag eine Nutzungsentschädigung in Höhe von 59,50 € brutto. Weitergehende Ansprüche des Vermieters, insbesondere auf Ersatz eines nachgewiesenen Mietausfalls, bleiben unberührt. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden ist.
§ 8 Zustand, Verlust und Beschädigung
(1) Der Vermieter prüft den Mietgegenstand vor jeder Vermietung und übergibt ihn in einwandfreiem, funktionsfähigem Zustand.
(2) Der Mieter prüft den Mietgegenstand unmittelbar bei Übernahme auf Vollständigkeit und erkennbare Schäden und meldet Beanstandungen dem Vermieter unverzüglich. Unterbleibt eine Meldung, gilt der Mietgegenstand als vollständig und mangelfrei übergeben.
(3) Für Verlust und für Beschädigungen, die während der Mietzeit eintreten, haftet der Mieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Er haftet nicht für Schäden, die er nicht zu vertreten hat, insbesondere nicht für normale Abnutzung und nicht für Material- oder Verschleißschäden.
(4) Störungen während der Mietzeit meldet der Mieter dem Vermieter unverzüglich, damit dieser Abhilfe schaffen kann.
§ 9 Kein Widerrufsrecht bei festem Veranstaltungstermin
(1) Der Vertrag betrifft die Überlassung des Mietgegenstands für einen spezifischen, im Vertrag festgelegten Termin oder Zeitraum im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung. Für solche Verträge besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht, auch wenn der Mieter Verbraucher ist und der Vertrag im Fernabsatz geschlossen wurde.
(2) Der Mieter kann sich vom Vertrag jedoch nach Maßgabe der Stornoregelung in § 10 lösen.
§ 10 Stornierung durch den Mieter
(1) Der Mieter kann den Vertrag jederzeit vor Beginn der Mietzeit in Textform stornieren. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Stornierung beim Vermieter.
(2) Der Vermieter berechnet in diesem Fall folgende pauschalierte Entschädigung – jeweils bezogen auf den vereinbarten Gesamtmietpreis inklusive Umsatzsteuer:
- mehr als 40 Tage vor Beginn der Mietzeit: 15 %, mindestens 47,60 €
- 40 bis 31 Tage vor Beginn der Mietzeit: 20 %, mindestens 59,50 €
- 30 bis 15 Tage vor Beginn der Mietzeit: 65 %, mindestens 190,00 €
- 14 bis 1 Tag vor Beginn der Mietzeit: 68 %, mindestens 200,00 €
(3) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren tatsächlichen Schadens vorbehalten.
(4) Benennt der Mieter einen Ersatzmieter, der zu denselben Bedingungen in den Vertrag eintritt, entfällt die Entschädigung; ein etwaiger Mehraufwand ist zu erstatten.
§ 11 Absage durch den Vermieter, höhere Gewalt
(1) Kann der Vermieter den Mietgegenstand aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht bereitstellen – etwa wegen eines technischen Totalausfalls, einer Beschädigung durch einen vorherigen Mieter oder wegen höherer Gewalt –, informiert er den Mieter unverzüglich und bietet nach Möglichkeit einen gleichwertigen Ersatz oder einen Ausweichtermin an.
(2) Kommt keine Einigung zustande, treten beide Seiten vom Vertrag zurück. Bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen in diesem Fall nur nach Maßgabe von § 13.
§ 12 Fotos und Online-Galerie
(1) Der Mieter ist für die Sicherung der während der Veranstaltung entstandenen Aufnahmen selbst verantwortlich. Der Vermieter schuldet keine dauerhafte Aufbewahrung.
(2) Eine gebuchte Online-Galerie steht dem Mieter für mindestens 60 Tage ab Bereitstellung zur Verfügung. Danach kann der Vermieter sie abschalten und die Aufnahmen löschen. Ein Hinweis erfolgt rechtzeitig vorher in Textform.
(3) Der Zugang zur Galerie ist passwortgeschützt. Der Mieter erhält die Zugangsdaten und entscheidet selbst, an wen er sie weitergibt. Für die Weitergabe und die Nutzung durch Dritte ist er verantwortlich.
(4) Der Mieter stellt sicher, dass die Gäste über den Einsatz der Fotobox informiert sind. Für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Aufnahmen und deren Verbreitung im Rahmen seiner Veranstaltung ist der Mieter verantwortlich.
(5) Eine Verwendung der Aufnahmen durch den Vermieter zu Werbezwecken erfolgt nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Mieters und der abgebildeten Personen.
§ 13 Haftung
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit es nicht um Schäden nach Absatz 1 geht.
(4) Mit der Übergabe geht die Gefahr für den Mietgegenstand auf den Mieter über. Der Mieter haftet für Schäden, die durch ihn, seine Gäste oder von ihm beauftragte Dritte verursacht werden, nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(5) Für Datenverluste haftet der Vermieter nur im Rahmen der Absätze 1 und 2 und nur bis zu dem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Mieter zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Vermieters.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Formerfordernisses.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Mieter Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem anderen Staat, bleiben die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften dieses Staates unberührt.
(3) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Rüdesheim am Rhein. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(4) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.